Mein Mandant wurde anstatt des Vorwurfs des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren, „lediglich“ wegen Raub und räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zu drei Jahren verurteilt. Zudem hat er die Möglichkeit, eine Drogentherapie zu absolvieren, da das Gericht bereits vorab der Zurückstellung der Strafe zugunsten einer Drogentherapie zustimmt. Dies war auch im Hinblick auf eine drohende Ausweisung das Wunschergebnis und von erheblicher Bedeutung.
Erfolgreiche Verteidigung gegen Vorwurf des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer
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