Seit dem 26.10.2023 darf ich mich neben Fachanwalt für Strafrecht nun auch Fachanwalt für Migrationsrecht nennen. Damit bin ich im Rechtsanwaltskammerbezirk Tübingen einer von zwei Anwälten, die derzeit den Titel Fachanwalt für Migrationsrecht tragen dürfen.
Voraussetzung hierfür war der Nachweis darüber, dass ich als Rechtsanwalt für Ausländerrecht & Asylrecht eine Vielzahl von entsprechender Fälle bearbeitet habe, sowie die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang für den Fachanwalt für Migrationsrecht.