Wichtige
Verhaltenstipps

Bei einer Vernehmung sollten Sie nicht aussagen, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Strafrecht, gesprochen zu haben. Dies gilt auch, wenn Sie unschuldig sind. Es besteht die Gefahr, dass man Ihre Aussage zu Ihrem Nachteil wertet.

Bleiben Sie bei einer Hausdurchsuchung bzw. bei einer Durchsuchung Ihrer Firma ruhig und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen. Machen Sie hiervon möglichst eine Kopie.

Machen Sie keine Aussage!

Vernichten Sie keine belastenden Akten oder Daten und tätigen Sie keine Anrufe, um eventuelle Mittäter zu warnen. Dies kann sonst unter Umständen zur Anordnung von Untersuchungshaft führen.
Widersprechen Sie der Mitnahme von Gegenständen.

Drängen Sie darauf, dass sämtliche mitgenommene Akten oder Gegenstände in einem Protokoll festgehalten werden.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und kopieren Sie sich die Akten oder Dokumente, die die Polizeibeamten oder die Steuerfahndung mitnehmen wollen.

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder lassen Sie einen Familienangehörigen dies tun.
Ein Strafverteiger kann die Voraussetzungen des Haftbefehls prüfen und möglicherweise dafür sorgen, dass Sie bis zum Prozess auf freien Fuss kommen. Sollten Sie in der JVA Rottweil untergebracht werden, kann von uns ein Mandantengespräch innerhalb kürzester Zeit durchgeführt und gegebenenfalls erste Weichen gestellt werden.

Machen Sie zunächst keine Aussage!

Je früher Sie einen Verteiger einschalten, um so mehr Möglichkeiten hat dieser, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann in einem frühen Verfahrensstadium beispielsweise einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen, um so eine öffentliche Verhandlung zu umgehen. Neben etlichen weiteren Möglichkeiten können auch eigene Ermittlungen durchgeführt werden, allerdings muss der Rechtsanwalt dafür rechtzeitig eingeschaltet werden.

Asylrecht:

Im Asylrecht ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, möglichst noch vor der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Fluchtgründe, einen Beratungstermin wahrzunehmen. Diese Anhörung ist mit der wichtigste Termin im ganzen Asylverfahren. Die Anwaltsgebühren für diese Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt sind somit meist gut investiert.

Ausländerrecht:

Im Ausländerrecht ist es häufig so, dass die Ausländerbehörden den Betreffenden mitteilen, dass sie keinen Antrag stellen könnten, da die Voraussetzungen für die Erteilung eines bestimmten Aufenthaltstitels nicht erfüllt seien. In der Folge ergeht dann schon gar kein Bescheid, der gegebenenfalls angegriffen werden könnte. Im Übrigen ist es so, dass diese Auskünfte der Behörden oftmals nicht zutreffend sind und durchaus Erfolgsaussichten bestehen, dass der begehrte Aufenthaltstitel oder das Visum doch erteilt werden müssen. Auch hier sollten Sie bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit oder das Vorgehen einen spezialisierten Rechtsanwalt auf dem Gebier Migrationsrecht einschalten.

Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um so mehr Möglichkeiten hat dieser, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.