In den letzten Wochen und Monaten ist die „Letzte Generation“ verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die „Letzte Generation“ setzt sich für den Klimaschutz ein und hat dabei kontroverse Diskussionen ausgelöst. Sie setzt sich dafür ein, die Aufmerksamkeit auf die drastischen Auswirkungen des Klimawandels auf kommende Generationen zu lenken. Die Bewegung argumentiert, dass die Untätigkeit der aktuellen Generation in Bezug auf den Klimaschutz katastrophale Folgen für die Zukunft haben wird. Indem sie sich auf Straßen und Verkehrsadern festkleben, wollen sie die Menschen aufwecken, sie aus ihrer gewohnten Routine reißen und dazu bewegen, über den eigenen Handlungsbedarf nachzudenken.
Ungeachtet der Frage, ob das Vorgehen der „Letzten Generation“ zielführend ist, so sind die Hintergründe dieser Taktik vielschichtig. Zum einen soll das Festkleben auf den Straßen als symbolische Aktion dienen, um auf die Bedeutung des Verkehrs und der damit verbundenen Emissionen hinzuweisen. Durch die Blockade des Verkehrsflusses wollen die Aktivisten die Notwendigkeit einer Veränderung des individuellen und kollektiven Verhaltens verdeutlichen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Zum anderen sollen die Straßenblockaden aber auch die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger aufrütteln und den Druck auf diese erhöhen, ambitioniertere Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Die Aktivisten fordern eine verstärkte Investition in erneuerbare Energien, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und eine nachhaltige Verkehrspolitik. Durch die direkte Konfrontation mit den Auswirkungen des Klimawandels auf den Alltag der Menschen hoffen sie, ein größeres Bewusstsein und eine breitere Unterstützung für den Klimaschutz zu schaffen.
Ein weiteres Ziel der Bewegung besteht darin, die Regierungen dazu zu bewegen, ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Klimaabkommen, wie dem Pariser Abkommen, umzusetzen. Sie drängen auf politische Maßnahmen, die den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigen und die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius begrenzen. Die Aktivisten glauben, dass die Zeit zum Handeln jetzt gekommen ist und dass nur durch kollektive Anstrengungen und den politischen Willen echte Veränderungen erreicht werden können.
Es ist zudem wichtig anzumerken, dass die Bewegung „Die letzte Generation“ zwar durch Straßenblockaden Aufmerksamkeit erregt, jedoch gewaltfreie Methoden betont. Sie möchten Menschen dazu inspirieren, friedlichen Protest zu unterstützen und sich aktiv zu beteiligen.
Es gibt Bestrebungen, die Bewegung als kriminelle Vereinigung darzustellen. Wir werfen einen Blick auf die konkreten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine kriminelle Vereinigung vorliegt. Zudem betrachten wir den möglichen Einfluss der Politik auf die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl in Bayern.
Voraussetzungen für eine kriminelle Vereinigung: Um eine kriminelle Vereinigung zu definieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 129 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) müssen sich mindestens drei Personen zusammenschließen, um gemeinsam Straftaten fortgesetzt zu begehen. Zusätzlich müssen eine gemeinsame kriminelle Zielsetzung, eine dauerhafte Organisation und eine gewisse hierarchische Struktur vorhanden sein. Insbesondere ist hierbei zu erwähnen, dass ein gemeinschaftlicher Zweck verfolgt werden muss. Dabei müssen die Mitglieder der Vereinigung einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der darauf abzielt, Straftaten zu begehen. Dieser Zweck kann beispielsweise die Durchführung von Diebstählen, Drogenhandel, Raubüberfällen oder anderen schweren Straftaten sein.
Laut § 129 Abs. 3 Nr. 2 StGB liegt eine kriminelle Vereinigung indes nicht vor, wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist
Wenn der Hauptzweck oder die Haupttätigkeit der Vereinigung beispielsweise politischer oder sozialer Natur ist und die Begehung von Straftaten nur eine begrenzte Rolle spielt, kann dies darauf hinweisen, dass die Straftaten von untergeordneter Bedeutung sind.
Dabei ist zudem das Folgende zu berücksichtigen:
Die Art und Schwere der begangenen Straftaten: Wenn die begangenen Straftaten weniger schwerwiegend sind und nicht den Schwerpunkt der Aktivitäten der Vereinigung darstellen, kann dies auf eine untergeordnete Bedeutung der Straftaten hinweisen.
Die Anzahl der begangenen Straftaten: Wenn die Anzahl der begangenen Straftaten im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Vereinigung gering ist, kann dies ein Indiz dafür sein, dass die Straftaten von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Organisation und Hierarchie der Vereinigung: Wenn die Vereinigung eine klare Organisation und Hierarchie hat und die Straftaten nur von bestimmten Mitgliedern oder Gruppen innerhalb der Vereinigung begangen werden, während der Großteil der Mitglieder andere Tätigkeiten verfolgt, kann dies auf eine untergeordnete Bedeutung der Straftaten hinweisen.
Fazit:
Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine politische Bewegung handelt, die sich für den Klimaschutz und den Kampf gegen den Klimawandel einsetzt. Die Bewegung besteht aus einer Vielzahl von Menschen, insbesondere jungen Menschen, die ihre Stimme für eine bessere Zukunft erheben. Es gibt nach meinem Dafürhalten keine Anzeichen für eine gemeinsame kriminelle Zielsetzung, eine dauerhafte Organisation oder eine hierarchische Struktur, wie es typisch für eine kriminelle Vereinigung wäre.
Zu Berücksichtigen ist im Hinblick auf die kürzlich durchgeführten Maßnahmen (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen usw.) dabei auch der Einfluss der Politik auf die Staatsanwaltschaft. Es ist wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind und somit der Einflussnahme der Politik unterliegen. Dies bedeutet, dass politische Entscheidungsträger, insbesondere im Wahlkampf, eine gewisse Kontrolle über die Ermittlungen und Anklagen haben können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Politik versucht, Bewegungen wie die „Letzte Generation“ zu diskreditieren oder ihre Aktivitäten in einem negativen Licht darzustellen, um politische Ziele zu verfolgen.
Im Kontext der anstehenden Wahl in Bayern könnte der politische Druck auf die Staatsanwaltschaft noch größer sein. In Wahlzeiten sind politische Interessen besonders stark ausgeprägt, und es besteht die Gefahr, dass politische Akteure versuchen, Bewegungen, die ihnen nicht genehm sind, zu kriminalisieren. Dieser Zusammenhang sollte bei der Bewertung der Vorwürfe gegen die „Letzte Generation“ berücksichtigt werden.
Nach alledem kann die „Letzte Generation“ nach meiner Auffassung nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Bewegung setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und verfolgt keine gemeinsame kriminelle Zielsetzung.
Insbesondere auch während des Wahlkampfs sollten wir uns bewusst sein, dass politische Interessen manchmal dazu führen können, dass Bewegungen und Gruppen möglicherweise zu Unrecht kriminalisiert werden.