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Konsumcannabisgesetz – BGH zur nicht geringen Menge THC

Gesetze
vor 1 Jahr
Der Bundesgerichtshof hat im April entschieden, dass die sogenannte nicht geringe Menge bei THC auch nach der Einführung des Konsumcannabisgesetz bei 7,5 g reinen Tetrahydrocannabinol liegt. Damit hat sich zwar…

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Migrationsrecht Wido Fischer

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