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Konsumcannabisgesetz – BGH zur nicht geringen Menge THC

Gesetze
vor 12 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat im April entschieden, dass die sogenannte nicht geringe Menge bei THC auch nach der Einführung des Konsumcannabisgesetz bei 7,5 g reinen Tetrahydrocannabinol liegt. Damit hat sich zwar…

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Migrationsrecht Wido Fischer

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