Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht und in Bußgeldverfahren vertrete ich Sie bei:

  • Bußgeldverfahren allgemein (OwiG)
  • Bußgeldverfahren Straßenverkehr (StVG, StVO)

Das Ordnungswidrigkeitenrecht spielt zumeist im Straßenverkehr eine Rolle. Dabei passiert es schnell, dass die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wurde oder die Ampel gerade doch noch  auf „rot“ umgestellt hatte.

Der Betroffene erhält dann einen Bußgeldbescheid, Punkte im Verkehrszentralregister oder es droht ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.

Insbesondere Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, trifft dies hart. Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides kann ich unter anderem das Messverfahren auf seine Ordnungsgemäßheit hin überprüfen. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Möglichkeiten, dass der Richter vom Regelfahrverbot absieht.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist aber auch die Folge etlicher Regelungen des Verwaltungsrechts verweisen. Insbesondere das öffentlichen Baurecht oder das Ausländer- und Sozialrecht.
Auch im Wirtschaftsrecht gibt es Bußgeldvorschriften (GWB, UWG, HGB und AktG).

Sollten Sie einen rechtlichen Beistand im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich gerne.

Anwalt Rottweil