Die Vertretung im Ausländerrecht umfasst hauptsächlich folgende Gebiete:
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung und Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitserlaubnis / Beschäftigungserlaubnis
- Ausweisung und Abschiebungshaft
- Blaue Karte EU / ICT-Karte
- Einbürgerung (StAG)
- Familiennachzug / Familienzusammenführung
- Niederlassungserlaubnis
- Visumverfahren / Remonstration
- Widerruf von Aufenthaltstiteln
Das Ausländerrecht regelt die Rechte von ausländischen Staatsbürgern, die nach Deutschland einreisen möchten, bereits in Deutschland sind oder sich früher in Deutschland aufgehalten haben.
Häufig geht es im Ausländerrecht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erlangt werden kann, der zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Ein solcher Titel kann ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis sein.
Für Aufenthalte bis zu drei Monaten kann ein sog. Schengen-Visum erteilt werden. Darüber hinaus gibt es Visa für andere Zwecke. Das Visum wird von den Botschaften bzw. Generalkonsulaten erteilt und ist an Bedingungen geknüpft. Im Falle einer Ablehnung steht dem Betroffenen der Rechtsweg offen. Zunächst kann eine Gegendarstellung (sog. Remonstration) verfasst werden. Sollte das Visum weiterhin verweigert werden, kann beim Verwaltungsgericht Berlin geklagt werden kann. Wie in sämtlichen ausländer- und asylrechtlichen Fragen ist meist ein schnelles Handeln erforderlich. Bei Bedarf führen wir für Sie die Remonstration oder das Klageverfahren durch.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann unter anderem zum Zwecke der Ausbildung (Studium, Sprachkurs), zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen (Familiennachzug) oder aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen erteilt werden. Gerade beim Familiennachzug oder bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt es oftmals zu belastenden Problemen, bei deren Lösung wir Ihnen behilflich sein können.
Schließlich kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, die zum dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt. Gerne unterstütze ich Sie auch bei Ihrem Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Sollten bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels Komplikationen entstehen, Ihr Aufenthalt widerrufen werden oder droht sogar die Ausweisung aufgrund einer Straftat, dann sollte keine wertvolle Zeit verschwendet werden und zügig ein kompetenter Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Gerne dürfen Sie mich kontaktieren.